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   OLG Köln, 15.07.2013 - I-19 W 13/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,24545
OLG Köln, 15.07.2013 - I-19 W 13/13 (https://dejure.org/2013,24545)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.07.2013 - I-19 W 13/13 (https://dejure.org/2013,24545)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Juli 2013 - I-19 W 13/13 (https://dejure.org/2013,24545)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 485 Abs. 1; ZPO § 494a; BGB § ...
    Rechtsmissbräuchlichkeit des Antrags auf Anordnung der Klageerhebung im Anschluss an ein selbständiges Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann ist der Antrag gemäß § 494a ZPO rechtsmissbräuchlich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag auf Anordnung der Klageerhebung nach selbständigem Beweisverfahren ist nach Ablauf der Verjährungsfrist rechtsmissbräuchlich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Antrag auf Anordnung der Klageerhebung nach selbständigem Beweisverfahren ist nach Ablauf der Verjährungsfrist rechtsmissbräuchlich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antrag gemäß § 494a ZPO rechtsmissbräuchlich, wenn Verjährung des einzuklagenden Mangelanspruchs abgewartet wird? (IBR 2014, 1337)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1488
  • NZBau 2013, 711
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.01.2010 - VII ZB 56/07

    Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmissbräuchlicher Antrag des Antragsgegners

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2013 - 19 W 13/13
    Wie den Parteien bekannt und vom Landgericht auch berücksichtigt worden ist, hat der Bundesgerichtshof mit einem Beschluss aus dem Jahr 2010 (14.01.2010, -VII ZB 56/07- zitiert nach juris) entschieden, dass ein Antragsgegner, der nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens mit seinem Antrag auf Erhebung der Klage über eine angemessene Überlegungsfrist hinaus so lange wartet, bis der etwaige Anspruch des Antragstellers verjährt ist, rechtsmissbräuchlich handelt, wenn es keine triftigen Gründe gab, den Antrag nicht früher zu stellen.
  • LG Bonn, 03.04.2013 - 1 OH 2/08

    Antrag auf Setzen einer Frist zur Klageerhebung im Zusammenhang mit einem

    Auszug aus OLG Köln, 15.07.2013 - 19 W 13/13
    Die sofortige Beschwerde der Antragsgegner gegen den Beschluss der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 03.04.2013 (-1 OH 2/08-) in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 06.06.2013 wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 06.03.2020 - 1 U 78/19

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; unerlaubte Abschalteinrichtung;

    Es genügt nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte kennen können oder kennen müssen oder sie sich ihm sogar hätten aufdrängen müssen; in einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 124/12, NJW 2014, 1380, zitiert juris Rn. 12; vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, NJW-RR 2013, 1488, zitiert juris Rn. 22; vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10, NJW-RR 2012, 404, zitiert juris Rn. 10; vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250, zitiert juris Rn. 25; jeweils mwN).
  • OLG Köln, 28.08.2020 - 1 U 19/20

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A4 mit einem Motor der Baureihe

    Es genügt nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte kennen können oder kennen müssen oder sie sich ihm sogar hätten aufdrängen müssen; in einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 124/12, NJW 2014, 1380, zitiert juris Rn. 12; vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, NJW-RR 2013, 1488, zitiert juris Rn. 22; vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10, NJW-RR 2012, 404, zitiert juris Rn. 10; vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250, zitiert juris Rn. 25; jeweils mwN).
  • OLG Köln, 27.03.2020 - 1 U 83/19

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung; unerlaubte Abschalteinrichtung;

    Es genügt nicht, wenn die relevanten Tatumstände lediglich objektiv erkennbar waren und der Handelnde sie hätte kennen können oder kennen müssen oder sie sich ihm sogar hätten aufdrängen müssen; in einer solchen Situation ist lediglich ein Fahrlässigkeitsvorwurf gerechtfertigt (BGH, Urteil vom 15. Oktober 2013 - VI ZR 124/12, NJW 2014, 1380, zitiert juris Rn. 12; vom 4. Juni 2013 - VI ZR 288/12, NJW-RR 2013, 1488, zitiert juris Rn. 22; vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10, NJW-RR 2012, 404, zitiert juris Rn. 10; vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250, zitiert juris Rn. 25; jeweils mwN).
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